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Unsere Ziele

Wir wollen ein lebenswertes, kinderfreundliches und klimagerechtes Dresden. Dafür muss die Stadt Dresden die Infrastruktur für Radfahrer:innen und Fußgänger:innen entscheidend verbessern. Hierfür haben wir zehn Forderungen mit konkreten Maßnahmen definiert.

Mehr Informationen zum Bürgerbegehren und Bürgerentscheid finden sich in unseren FAQs.

1. Attraktives Fuß- und Radverkehrsnetz in Dresden und ins Umland

Bis 2030 werden 90 % des Radverkehrskonzeptes der Stadt Dresden umgesetzt. Alle Stadtteile und Orte des öffentlichen Lebens sind von allen Menschen, auch Kindern und Senior:innen, zu Fuß oder mit dem Rad sicher und barrierefrei erreichbar. Hierbei wird das Ziel Vision Zero (=null Verkehrstote) verfolgt. Dazu werden Lücken in bestehenden Radverbindungen geschlossen. Fuß- und Radverkehrsanlagen sind nach Möglichkeit baulich, z.B. als geschützte Radfahrstreifen, vom Kfz-Verkehr getrennt. Bestehende Flächen von öffentlichem Verkehr und Stadtgrün bleiben erhalten oder werden ortsnah kompensiert.

2. Sichere Umgestaltung von Kreuzungen

Jährlich werden mindestens fünf Kreuzungen umgestaltet mit dem Ziel die Sicherheit für den Fuß- und Radverkehr zu erhöhen. Kreuzungen werden barrierefrei gestaltet. Die Auswahl erfolgt priorisiert nach hohem Fuß- und Radverkehrsaufkommen. Dies geschieht unter anderem durch eine wirksame Trennung zum Kfz-Verkehr, verringerte Abbiegegeschwindigkeiten und verbesserte Sichtbeziehungen. Das Überqueren der ganzen Straße in einer Grünphase wird für langsamere Fußgänger:innen ermöglicht.

3. Sichere und barrierefreie Gehwege

Jährlich sollen 15 km barrierefreie Fußwege gebaut oder saniert werden. Dies soll nach den Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA) geschehen. Bevorzugt sind Stellen umzubauen, die aufgrund von Kopfsteinpflaster oder starker Querneigung nicht barrierefrei nutzbar sind.

Pro Jahr werden 25 neue, barrierefreie Querungsstellen z. B. durch Fußgängerüberwege, Mittelinseln, Gehwegüberfahrten, Teilaufpflasterungen oder Gehwegvorziehungen für Fußgänger:innen auf Neben- und Hauptverkehrsstraßen errichtet. Diese werden gegen Falschparker:innen geschützt.

Die Fußverkehrsstrategie der Stadt Dresden wird umgesetzt.

4. Sichere und barrierefreie Radwege

Jährlich sind 15 km Straße nach folgenden Standards umzugestalten:

  1. Asphaltierte Radverkehrsanlagen müssen den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) entsprechen. Wo möglich, sind die Wege baulich vom Kfz- und Fußverkehr getrennt. Hochbordradwege sind an Einmündungen höhengleich als Radwegüberfahrten fortzuführen. Jährlich baut die Stadt Dresden an Hauptstraßen mindestens 5 km Radweg nach diesen Anforderungen.

  2. Wo die Umsetzung dieser Vorgaben nicht möglich ist, sollen alternativ Fahrradstraßen bzw. Fahrradzonen eingerichtet werden. Neue Fahrradstraßen sollen mindestens 4,60 m breit (zzgl. Sicherheitsabständen zum ruhenden Verkehr) und deutlich erkennbar sein. Fahrradstraßen sind durch geeignete Maßnahmen wie Einbahnstraßen und Diagonalsperren vom Durchgangsverkehr freizuhalten und bieten durch geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen ein hohes Maß an Sicherheit.

5. Aufwertung des Elberadwegs

Für eine konfliktfreie Nutzung werden Fuß- und Radverkehr auf dem Elberadweg getrennt geführt. Bis 2027 wird dieser rechtselbisch vom Blauen Wunder bis zur Pieschener Molebrücke und linkselbisch vom Blauen Wunder bis zur Marienbrücke entsprechend angepasst. Innerhalb der landschaftlichen und naturschutzrechtlichen Möglichkeiten wird sowohl der Fuß- als auch Radweg auf mindestens 3 m Breite ausgebaut und Aufenthaltszonen geschaffen. Der Elbradweg soll barrierefrei an die Elbbrücken angebunden werden.

6. Schaffung von Radschnellwegen

Für eine sichere und schnelle Anbindung zwischen Dresdner Zentrum und Umland wird die Umsetzung des Radschnellwegekonzepts des Freistaates Sachsen forciert. Dies betrifft folgende Verbindungen auf dem Dresdner Stadtgebiet: Richtung Coswig-Radebeul, Radeberg, Heidenau-Pirna und Freital. Die Korridore orientieren sich an der Machbarkeitsstudie der Stadt Dresden.

7. Fuß- und Radwege nutzbar halten

Mängel und Gefahrenstellen auf Fuß- und Radwegen sind unverzüglich zu beseitigen. Bei Winterdienst, Reinigung, Grünpflege und Baustellen sind alle Verkehrsarten gleichberechtigt zu behandeln.

8. Bau von Radabstellanlagen

Die Stadt Dresden errichtet an zentralen Haltestellen, öffentlichen Plätzen und in Wohngebieten jährlich mindestens 2000 Radabstellplätze. Von den jährlich neuen Stellplätzen bieten mindestens 30 % Schutz vor Witterung, 15 % Raum für Lastenräder und 20 % erhöhten Schutz vor Diebstahl. Lademöglichkeiten und Gepäckaufbewahrung werden an hochfrequentierten Abstellanlagen bereitgestellt (z. B. am Hauptbahnhof und an der Universität). Am Bahnhof Neustadt wird bis 2027 ein Radparkhaus mit mindestens 800 Stellplätzen gebaut.
In einer interaktiven Karte können Bürger:innen Vorschläge machen, wo Radabstellanlagen benötigt werden.

9. Lebenswerte Stadtviertel

Jährlich werden Flächen von in Summe mindestens 3000m², die zuvor vom motorisierten Indiviualverkehr genutzt wurden, nach folgenden Vorgaben umgestaltet:

  • sie haben eine hohe Aufenthaltsqualität für Fußgänger:innen (z.B. durch Bäume und Sitzgelegenheiten) und

  • die Nutzung durch motorisierten Individualverkehr wird verhindert.

  • Es werden Schulstraßen eingerichtet.

Die Nachbarschaft wird an den Planungen beteiligt.

10. Transparente Verkehrswende

Ein Bericht über den Umsetzungsstand der Ziele und eine Übersicht über die geplanten Ausgaben für den Fuß- und Radverkehr, sowie beantragte Fördermittel sollen jährlich öffentlich präsentiert werden. Etwaiges Zurückbleiben hinter den Zielen ist zu begründen.