Unsere Ziele
Mehr Informationen zum Bürgerbegehren und Bürgerentscheid finden sich in unseren FAQs.
1. Attraktives Fuß- und Radverkehrsnetz in Dresden und ins Umland
Bis 2030 soll die Stadt Dresden 90 % des bestehenden Radverkehrskonzeptes umsetzen. Alle Stadtteile und Orte des öffentlichen Lebens sind von allen Menschen, auch Kindern und Senior*innen, zu Fuß oder mit dem Rad sicher und barrierefrei erreichbar. Hierbei wird das Ziel Vision Zero (keine Getöteten und Schwerverletzten) verfolgt. Dazu werden Lücken in bestehenden Radverbindungen geschlossen. Die Flächen von öffentlichem Verkehr und Stadtgrün bleiben erhalten oder werden ortsnah kompensiert.
2. Sichere Umgestaltung von Kreuzungen
Jährlich sollen mindestens fünf Kreuzungen umgestaltet werden, mit dem Ziel, die Sicherheit für den Fuß- und Radverkehr zu erhöhen. Dies geschieht zum Beispiel durch eine wirksame Trennung zum Kfz-Verkehr, verringerte Abbiegegeschwindigkeiten und verbesserte Sichtbeziehungen. Das Überqueren der ganzen Straße in einer Grünphase wird für langsam Gehende ermöglicht. Alle umgestalteten Kreuzungen werden barrierefrei.
3. Sichere und barrierefreie Gehwege
Jährlich sollen 15 km barrierefreie Fußwege gebaut oder saniert werden. Dies geschieht nach den Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA). Bevorzugt sind Stellen umzubauen, die aufgrund von Kopfsteinpflaster oder
starker Querneigung nicht barrierefrei nutzbar sind. Pro Jahr sollen 25 neue, barrierefreie Querungsstellen z. B. durch Fußgängerüberwege, Mittelinseln, Gehwegüberfahrten, Teilaufpflasterungen oder Gehwegvorziehungen für zu Fuß Gehende auf Neben- und Hauptverkehrsstraßen errichtet werden. Diese werden gegen Falschparkende geschützt. Die Fußverkehrsstrategie der Stadt Dresden wird berücksichtigt.
4. Sichere und barrierefreie Radwege
Jährlich sollen 15 km Straße nach folgenden Standards umgestaltet werden:
Asphaltierte Radverkehrsanlagen entsprechen den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA). Wo möglich, sind die Wege baulich vom Kfz- und Fußverkehr getrennt. Hochbord-Radwege sind an Einmündungen höhengleich als Radwegüberfahrten fortzuführen. Jährlich soll die Landeshauptstadt Dresden an Hauptstraßen mindestens 5 km Radweg nach diesen Anforderungen bauen.
Wo die Umsetzung dieser Vorgaben nicht möglich ist, sollen alternativ deutlich erkennbare Fahrradstraßen bzw. Fahrradzonen eingerichtet werden. Fahrradstraßen sind durch geeignete Maßnahmen wie Einbahnstraßen und Diagonalsperren vom Durchgangsverkehr freizuhalten und bieten durch geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen ein hohes Maß an Sicherheit.
5. Aufwertung des Elberadwegs
Für eine konfliktfreie Nutzung wird der Fuß- und Radverkehr auf dem Elberadweg getrennt geführt. Innerhalb der landschaftlichen und naturschutzrechtlichen Möglichkeiten sollen sowohl der Fuß- als auch Radweg auf mindestens 3 m Breite ausgebaut werden. Aufenthaltszonen mit Sitzgelegenheiten, Bäumen und Abfalleimern werden geschaffen. Dies betrifft hauptsächlich den Bereich rechtselbisch vom Blauen Wunder bis zur Pieschener Molebrücke und linkselbisch vom Blauen Wunder bis zur Marienbrücke. Eine barrierefreie Anbindung des Elbradweges an die Elbbrücken wird angestrebt.
6. Schaffung von Radschnellwegen
Für eine sichere und schnelle Anbindung zwischen Dresdner Zentrum und Umland wird die Umsetzung des Radschnellwegekonzepts des Freistaates Sachsen forciert. Dies betrifft folgende Verbindungen auf dem Dresdner Stadtgebiet: Richtung Coswig-Radebeul, Radeberg, Heidenau-Pirna und Freital. Die Korridore orientieren sich an der Machbarkeitsstudie der Stadt Dresden.
7. Fuß- und Radwege nutzbar halten
Mängel und Gefahrenstellen auf Fuß- und Radwegen sind unverzüglich zu beseitigen. Bei Winterdienst, Reinigung, Grünpflege und Baustellen werden alle Verkehrsarten gleichberechtigt behandelt.
8. Bau von Radabstellanlagen
Die Stadt Dresden errichtet an zentralen Haltestellen, öffentlichen Plätzen und in Wohngebieten jährlich mindestens 300 Radabstellplätze. Von den jährlich neuen Stellplätzen bieten mindestens 30 % Schutz vor Witterung, 15 % Raum für Lastenräder und 20 % erhöhten Schutz vor Diebstahl. Lademöglichkeiten und Gepäckaufbewahrung werden an hochfrequentierten Abstellanlagen bereitgestellt (z.B. am Hauptbahnhof und an der Universität). Am Bahnhof Neustadt wird bis 2026 ein Radparkhaus mit mindestens 800 Stellplätzen gebaut. Die Lage der Radabstellanlagen kann durch die Bürger*innen mitbestimmt werden.
9. Lebenswerte Stadtviertel
Jährlich werden Flächen in Summe von mindestens 3000 m² umgestaltet, die zuvor überwiegend vom motorisierten Individualverkehr genutzt wurden. Es werden Orte mit hoher Aufenthaltsqualität für Fußgänger*innen gestaltet
(z.B. durch Bäume und Sitzgelegenheiten). Vor Schulen und Kindergärten werden Schulstraßen angeordnet. Die Nachbarschaft wird in die Planung einbezogen.
10. Transparente Verkehrswende
Ein Bericht über den Umsetzungsstand der Ziele und eine Übersicht über die geplanten Ausgaben für den Fuß- und Radverkehr, sowie beantragte Fördermittel, soll jährlich öffentlich präsentiert werden. Etwaiges Zurückbleiben hinter den Zielen ist zu begründen.